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VERBRAUCHERSCHLICHTUNG UND PLATTFORM ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG

GHC-Consulting ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn GHC-Consulting in einem speziellen Fall das Schlichtungsverfahren doch sinnvoll erscheint, so kann sie im Zusammenhang mit ihrer Verpflichtung aus § 37 VSBG die Teilnahmebereitschaft erklären.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

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BESONDERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Juraforum.de

 

KEINE ABMAHNUNG OHNE VORHERIGEN KONTAKT

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich wäre. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen und mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen den § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Kunden und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.

IMPRESSUM

 

 

 

 

 

 

 

IMMOBILIEN-VERMITTLUNG AUF AUSSERGEWÖHNLICHEM NIVEAU

 

 

Als Spezialisten für ausgewählte Immobilien stehen wir Ihnen bei der Vermittlung Ihrer wertvollen Immobilie, oder Suche Ihrer Wunsch-Immobilie, vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Vermittlung von Immobilien ist für uns weit mehr als nur ein Geschäft. Als innovativer und kundenorientierter Makler ausgesuchter Immobilien wissen wir, dass es ebenso um Verlässlichkeit, Verantwortung und persönliches Engagement geht. Leistung, die wir in allen unseren Geschäftsbereichen garantieren!

 

Wir halten, was unser Titel verspricht: Höchste Qualität in Beratung und Service.“

 

Wir verbinden Käufer und Verkäufer, bei uns in Frankfurt und im Rhein-Main-Kinzig-Franken-Gebiet (Aschaffenburg, Hanau, Gelnhausen, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Vordertaunus), denn gerade hier kennen wir uns bestensaus! Auf Anfrage stehen wir Ihnen ebenso national, wie international mit unseren ausgewählten Fach-Partnern und Spezialisten zur Verfügung.

 

Unser Schwerpunkt als Immobilienberater, besteht in der Vermarktung von Premium-Immobilien. Zu unserem Kundenkreis zählen insbesondere Führungskräfte namhafter nationaler und internationaler Unternehmen, Partner großer Beratungskanzleien, Banken, Unternehmer aus dem gehobenen Mittelstand, sowie in- und ausländische Investorengruppen.

 

Geben Sie uns die Gelegenheit "Ihre Wert-Immobilie",  bzw. Ihr Anforderungsprofil für Ihre "Wunsch-Immobilie“, kennen zu lernen, um zu entdecken, was Sie von uns erwarten dürfen und sollten! Senden Sie uns bitte Ihre aussagefähigen Informationen, bzw Ihr Anforderungsprofil zu, damit wir uns bestens vorbereiten können!

 

 

In Bestlagen suchen wir für vorqualifizierte Kunden und bieten die nachfolgend aufgeführten exklusiven Immobilien zum Mieten und Kaufen auf Anfrage an:

 

  • Penthäuser, Villen, 1-2-Familienhäuser und Eigentumswohnungen

  • Reiterhöfe und Schlossanlagen

  • Wohn- & Gewerbegrundstücke in 1-A-Bestlagen

  • Mehrfamilienhäuser, Wohn- & Geschäftshäuser, Bürohäuser, Gewerbeparks

  • Laden- & Verkaufsflächen in 1-A-Bestlagen

  • Industrie-, Produktions- und Logistikobjekte

  • Projektierte Immobilien und Grundstücke

  • Hotels

  • Auslandimmobilien

Als ein führender Grundstücksmakler im Rhein-Main-Kinzig-Gebiet & Bundesweit

bieten wir Ihnen erstklassige Bau-, Architekten, Finanzierungs und Verkaufspartner,

die exklusiv unsere Kunden bis zur Schlüsselübergabe stressfrei und absolut transparent betreuen, sowie Ihre Investitionen sicher betreuen, damit Sie Zeit für andere Dinge haben. Machen Sie mit uns Ihren persönlichen Termin aus, um Näheres zu erfahren!

 

 

 

 

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WERT-IMMOBILIEN VERMITTLUNGSKONZEPT

 

(15 Schritte zu Ihrem Erfolg)

 

 

Um Ihre wertvolle/n Immobilie/n vermitteln zu können, bedarf es präzise geplante Vorgehensweisen!

 

Diese wollen wir Ihnen hiermit darstellen, damit Sie genau wissen, wo Ihre Vorteile begründet sind, uns einen GHC-Exklusivauftrag zu erteilen.

 

  1. Komplettaufnahme aller Daten, Dokumente und Informationen.

  2. Wertermittlung der zu vermittelnden Immobilie.

  3. Erstellung eines professionellen Vermittlungs-Exposés.

  4. Fotoaufnahmen des Vermittlungsangebotes.

  5. Aufstellung von Vermittlungsschildern auf bzw. an der Immobilie.

  6. Regelmässige Schaltung von Anzeigen in den lokalen Zeitungen (1x monatlich pro Zeitung). Eine zu häufige Schaltung in einer Zeitung kann zur negativen Meinungsbildung über die Immobilie beim Leser führen. Eine distinguierte und abwechslungsreiche Gestaltung ist für eine effektive Darstellung und Vermittlung der Immobilie von Nöten.

  7. Erstellung einer professionellen Internetseite mit allen Informationen, (Bilder, Exposé, Kontaktanschrift, Objektanschrift, usw) auf dem Immobilien-Internetportal: Immobilienscout 24, das als Informationsbasis und Homepage dem Kunden konstant bis zur Vermittlung zur Verfügung stehen soll.

  8. Rundschreiben an allen vorqualifizierten Immobilienunternehmen, um ein qualifiziertes Gemeinschaftsgeschäft mit vorqualifizierten (finanzgeprüften) Kunden zu ermöglichen.

  9. Rundschreiben an die umliegenden Unternehmen und die Platzierung eines Exposés auf deren „schwarzem Brett“.

  10. Bei Grundstücken, Rundschreiben an alle Bauträgern, Bauunternehmen und Hersteller von Fertig- und Massivhäusern.

  11. Erstellen und verteilen von Flyern.

  12. Bei besonderen Immobilien und nach Vereinbarung, Erstellen und pöakatieren von Plakaten.

  13. Erstellung einer Informations-CD zum Verteilen an mögliche Interessenten und Kollegen.

  14. Abtelefonieren aller potenziellen Kunden unserer Kunden-Kartei und die Zusendung aller Informationen bei Interesse.

  15. Zusendung eines Vermittlungsberichtes im Abstand von zwei Wochen an den Auftraggeber.

 

Mit über 30 Jahren Berufserfahrungen und einer hervorragenden Vermittlungsbilanz von GHC-Exklusivauftrag, sind wir der richtige Partner, wenn es darum geht, Ihre wertvolle Immobilie auf dem Markt transparent zu machen und erfolgreich zu vermitteln. Wir versprechen nur eines:

 

Wir geben unser Bestes und arbeiten hart für Ihren Erfolg...VERSPROCHEN!

 

 

 

 

 

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GHC-CONSULTING.com

AKQUISITIONS- & IMMOBILIENBERATUNG

Seit 1988 in den besten lagen für exklusive

Wohn- und Gewerbeimmobilien / Grundstücke

 

Am hohen Berg 23

63599 Biebergemünd

E-mail info@GHC-Consulting.com

Web: www.GHC-Consulting.com

 

Geschäftsbedingungen und Provisionssätze

 

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich über den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

 

2. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

 

3. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.

 

4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammen geführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsschluss. Spätere Vertragsauflösungen oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges sind unschädlich.

 

4.1. Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist 5,95 % (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer) vom Kauf-Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung.

 

4.2. Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 5,95 % (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer)  aus dem 1 0-Jahres-Erbbauzins.

 

4.3. Die Provision bei Wohnvermietung beträgt 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters. Über die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit unter 5 Jahren 3,57 % Monatsbruttowarmmieten (inkl. der gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt die Provision 5,95 % (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer) aus der 10-fachen Jahresbruttowarmmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

 

4.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 5,95 % (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Die Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.

 

4.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt die Provision 1,19 % (inkl. der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

 

4.6. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 1.4.98). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.

 

5. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z. B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.

 

6. Unkostenersatz, d. h. Ersatz über besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen, etc., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.

 

8. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird.

 

9. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr über ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

 

10. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch über vorliegende Vereinbarungen.

 

11. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Gelnhausen. Es gilt die gesetzliche Regelung.

 

12. Bezugnehmend auf das Geldwäschegesetz bitten wir Sie bei Besichtigungsantritt eine Kopie Ihres Personalausweises vorzulegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

13. Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden auf  ihr Wiederrufsrecht zu verzichten, Kontaktaufnahme und Objektangebote telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von dem Immobilienunternehmen GHC-Consulting provisionspflichtig und freibleibend anzunehmen.

 

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Widerrufsbelehrung des Anbieters

Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

GHC-Consulting Immobilienberatung, J. Günter Heigel (Inh.), Röslingstraße 8a, 63599 Biebergemünd,

 

Fon: 06050 / 2093275, Fax: 06050 / 2093273 und Mobil: 0176 - 30603387,

 

E-mails: info@GHC-Consulting.com, Web: www.GHC.Consulting.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An GHC-Consulting Immobilienberatung, J. Günter Heigel (Inh.), Röslingstraße 8a, 63599 Biebergemünd,

 

Fon: 06050 / 2093275, Fax: 06050 / 2093273 und Mobil: 0176 - 30603387,

 

E-mails: info@GHC-Consulting.com, Web: www.GHC.Consulting.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

 

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